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FAQ – Gesetzliche Zuzahlungsfrist für Heilmittelverordnungen

 

Was versteht man unter einer Heilmittelverordnung?

Eine Heilmittelverordnung ist ein vom Arzt ausgestelltes Rezept für medizinische Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie, das zur Behandlung einer Erkrankung notwendig ist.

 

Gibt es eine gesetzliche Frist für den Behandlungsbeginn?

Ja. Grundsätzlich muss die Behandlung spätestens innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden.

 

Warum gibt es diese 28-Tage-Frist?

Die Frist soll sicherstellen, dass eine medizinisch notwendige Behandlung zeitnah beginnt und ihre therapeutische Wirksamkeit nicht durch einen zu späten Start verloren geht.

 

Gibt es Ausnahmen von der 28-Tage-Frist?

Ja. Der Arzt kann auf der Verordnung vermerken, dass eine Behandlung dringlich oder ein späterer Behandlungsbeginn medizinisch gerechtfertigt ist.
Ohne diesen Vermerk ist die 28-Tage-Frist verbindlich.

 

Was passiert, wenn die Frist überschritten wird?

Wird die Behandlung nicht rechtzeitig begonnen, verliert die Verordnung in der Regel ihre Gültigkeit.
Eine Behandlung darf dann nur aufgenommen werden, wenn:

  • der Arzt die Frist verlängert/vermerkt hat oder

  • eine neue Verordnung ausgestellt wird.

 

Muss ich eine gesetzliche Zuzahlung leisten?

Ja. Versicherte ab 18 Jahren müssen bei gesetzlich verordneten Heilmitteln eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt:

  • 10 € je Verordnung plus

  • 10 % der Behandlungskosten

 

Bis wann muss die Zuzahlung geleistet werden?

Die Zuzahlung muss in der Regel zu Beginn der Behandlung an den Leistungserbringer (z. B. Praxis) entrichtet werden.
Viele Praxen bitten um Zahlung spätestens am ersten Behandlungstermin.

 

Was passiert, wenn ich die Zuzahlung nicht rechtzeitig leiste?

Die Praxis kann die Durchführung oder Fortsetzung der Therapie verweigern, bis die Zuzahlung eingegangen ist.
Oft werden Mahnverfahren genutzt.

 

Kann ich von der Zuzahlung befreit werden?

Ja. Wer eine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse besitzt, ist von der Zahlung befreit.
Hierfür muss ein entsprechender Nachweis (Befreiungsausweis) vorgelegt werden.

 

Was ist, wenn ich die Belastungsgrenze überschreite?

Wenn gesetzlich Versicherte mehr als 2 % ihres Bruttojahreseinkommens (bzw. 1 % bei chronisch Kranken) an Zuzahlungen leisten, können sie sich für den Rest des Jahres befreien lassen.

 

Bereits gezahlte Beiträge werden angerechnet.

 

Kann ich bereits geleistete Zuzahlungen erstattet bekommen?

Nur, wenn die Belastungsgrenze rückwirkend überschritten wurde und ein Befreiungsantrag eingereicht wird.
Belege müssen aufbewahrt und eingereicht werden.

 

Was muss ich in der Praxis vorlegen?

  • Heilmittelverordnung

  • Ggf. Zuzahlungsbefreiung

  • Krankenkassenkarte

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